Amtsärztliche Gutachten und Zeugnisse
Im Gesundheitsamt werden amtsärztliche Zeugnisse und Gutachten für andere Behörden erstellt. Häufige Begutachtungsanlässe sind Untersuchungen nach
- Beamtenrecht
- Prüfungsordnungen
- Schulordnungen
- Unterbringungs- bzw. Betreuungsgesetz
- Sozialhilferecht bzw. – richtlinien
- Beihilfevorschriften
- Steuerrecht
Im Regelfall wird das Gesundheitsamt unmittelbar von einer Behörde beauftragt und setzt sich mit dem zu Untersuchenden zwecks Terminvereinbarung in Verbindung.
Es gibt aber auch Fälle, in denen das Gesundheitsamt unmittelbar von dem Betroffenen in Anspruch genommen wird (z.B. bei einem amtsärztlichen Zeugnis nach dem Betäubungsmittelrecht (Mitführen von Betäubungsmitteln bei Auslandsreisen) oder für Auslandsadoptionen).
Bei Fragen oder zur Terminvereinbarung erreichen uns unter der Rufnummer 09602 79 - 6010 (Frau Ernst).
Weiterführende Informationen
Mitnahme von Betäubungsmitteln bei Auslandreisen (BfArM; 20.12.2011)
Letzte Aktualisierung: 23.01.2012